Stadt Regensburg
Bürger | Aktuelles | Wahlen | Landtags/Bezirkswahl 2008
Landtags- und Bezirkswahl am 28. September 2008
Wer ist stimmberechtigt?


Zur Startseite von www.regensburg.de

Zur Startseite Bürger
Zur Startseite  Aktuelles
Ansprachen und Reden
Amtsblatt der Stadt Regensburg
Öffentliche Ausschreibungen
Städtisches Bauplatzangebot
Der OB persönlich
Hochwasserinformationen
Pressemitteilungen
Termine der Stadratssitzungen
Informationen des Amts für Statistik
Stellenangebote der Stadtverwaltung
Altuelle Videobeiträge
Wahlen

Suche
Suche starten
 

 

Das Stimmrecht

Das Stimmrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Stimmberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen.

Auf sein Stimmrecht sollte daher niemand verzichten. Unsere Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger sie bejahen und praktizieren.

Stimmberechtigt für die Wahlen zum Landtag und zum Bezirkstag sind Personen, die am Tag der Abstimmung

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 28. September 1990 oder früher),
  • seit mindestens 3 Monaten ihre Hauptwohnung in Bayern (hinsichtlich der Bezirkswahl: in der Oberpfalz) haben, oder sich sonst in Bayern (bzw. der Oberpfalz) gewöhnlich aufhalten (Zuzug am 28. Juni 2008 oder früher),
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch oder wegen Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten).

Wie man erfährt, ob man stimmberechtigt ist?

Alle Stimmberechtigten sind im Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg verzeichnet.

Alle Stimmberechtigten werden rechtzeitig vor der Wahl durch eine Wahlbenachrichtigung informiert.

 

 
Übersicht
Wer wird gewählt?
Wer ist stimmberechtigt?

Wo wird gewählt, was muss man mitbringen?

Wie wird gewählt?
Informationen zur Briefwahl
Termine und Fristen
Amtliche Bekanntmachungen
Links

Wahlamt
Wahlergebnisse

 

 

zum Seitenanfang   © Stadt Regensburg - Impressum und Datenschutzerklärung