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Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen des Ausländerrechts

Seit 01.01.2005 gilt in Deutschland ein neues Zuwanderungsgesetz, das zuletzt am 28.08.2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geändert wurde. Das Zuwanderungsgesetz ist ein umfassendes Regelwerk über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.

Drei Aufenthaltstitel

Mit dem Aufenthaltsgesetz in der aktuellen Fassung wird die Zahl der Aufenthaltstitel auf drei reduziert. Statt der früheren Aufenthaltsbewilligung, der Aufenthaltsbefugnis, der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung sind aktuell nur noch drei Aufenthaltstitel vorgesehen:

(befristete) Aufenthaltserlaubnis
(unbefristete) Niederlassungserlaubnis.
(unbefristete) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (neu!)

Das Aufenthaltsrecht orientiert sich im Gegensatz zum Zeitraum vor 2005 nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe).
Erstmals mit dem Aufenthaltsgesetz wurden auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet eingeführt.

Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen und Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurse) unterstützt.

Allgemeine Informationen zu Ausländerrecht und Zuwanderung

Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie im Internet unter:

AufenthG
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
AufenthV
Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Informationen zur Zuwanderung
Häufige Fragen zur Zuwanderung
Bundesinnenministerium

 

Erforderliche Anträge (Formulare) zum Download

Die verschiedenen Anträge werden auf den einzelnen Informationsseiten jeweils angegeben, außerdem haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt
(Alle Anträge und Formulare).

Sie können die Anträge zu Hause ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Eine Übermittlung per Internet ist leider nicht möglich, da eine Unterschrift erforderlich ist. Die Anträge sollten in der Regel persönlich bei der
Ausländerbehörde abgegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde.

Wichtige Hinweise

Im Menü am rechten Seitenrand finden Sie die einzelnen Bestimmungen und Erklärungen.

Die Erläuterungen dieser Internetseiten sollen nur einen Überblick über die Bestimmungen des Ausländerrechts geben. Sie ersetzen nicht eine persönliche Beratung durch die Ausländerbehörde.

Aus diesem Grund sind hier eingestellte Anträge für Sie möglicherweise nicht zutreffend oder nicht ausreichend. Ebenso können für eine Entscheidung im Einzelfall weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.

 

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