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Seit 01.01.2005 gilt in Deutschland ein neues Zuwanderungsgesetz, das zuletzt am 28.08.2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geändert wurde. Das Zuwanderungsgesetz ist ein umfassendes Regelwerk über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.
Drei Aufenthaltstitel Mit dem Aufenthaltsgesetz in der aktuellen Fassung wird die Zahl der Aufenthaltstitel auf drei reduziert. Statt der früheren Aufenthaltsbewilligung, der Aufenthaltsbefugnis, der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung sind aktuell nur noch drei Aufenthaltstitel vorgesehen:
Das Aufenthaltsrecht orientiert sich im Gegensatz zum Zeitraum vor 2005 nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe). Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen und Ausländern
werden durch ein Grundangebot zur Integration ( Allgemeine Informationen zu Ausländerrecht und Zuwanderung Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie im Internet unter:
Erforderliche Anträge (Formulare) zum Download Die verschiedenen Anträge werden auf den einzelnen Informationsseiten
jeweils angegeben, außerdem haben wir eine Übersicht für
Sie zusammengestellt Sie können die Anträge zu Hause ausdrucken, ausfüllen
und unterschreiben. Eine Übermittlung per
Internet ist leider nicht möglich, da eine Unterschrift erforderlich
ist. Die Anträge sollten in der
Regel persönlich bei der Wichtige Hinweise Im Menü am rechten Seitenrand finden Sie die einzelnen Bestimmungen und Erklärungen. Die Erläuterungen dieser Internetseiten sollen nur einen Überblick über die Bestimmungen des Ausländerrechts geben. Sie ersetzen nicht eine persönliche Beratung durch die Ausländerbehörde. Aus diesem Grund sind hier eingestellte Anträge für Sie möglicherweise nicht zutreffend oder nicht ausreichend. Ebenso können für eine Entscheidung im Einzelfall weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.
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